Aufnahme in den VBSF
Bedingungen für die Aufnahme
1. Die Mitglieder des VBSF sind Brandschutz- und Sicherheitsfachleute. Sie sind keine juristischen Personen. Sie üben ihren Beruf aus als:
- Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen oder öffentlichen Betrieb. Er achtet auf die korrekte Umsetzung der Sicherheitsvorschriften gegenüber der Direktion
- Sicherheitsexperte in einer Amtsstelle. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen Sicherheitsfachmann eines Herstellers oder eines
- Dienstleistungserbringer. Er berät die Kundschaft in seinem Fachbereich.
2. Neben den Verpflichtungen in den bereits oben genannten Kategorien, gelten für den Antragsteller folgende Aufnahmebedingungen:
Für Personen welche bereits Brandschutzfachfrau/-mann, Brandschutzexpertin/-e sind, ist die Bedingung (a) und (b) und Bedingung 3 nicht relevant.
- a) über einen Nachweis verfügen, das eine Ausbildung von mehr als 10 Tagen in einem der Sicherheitsbereiche ausweist
(Risikomanagement, Arbeitssicherheit, Brandsicherheit, Personen-, Sachwertschutz, Datensicherheit) oder einen - b) Nachweis über eine praktische Erfahrung von mindestens einem Jahr erbringen.
- c) verfügen über ein Fachzertifikat (Brandschutzfachfrau/-mann, Brandschutzexpertin/-e, Fachperson für Äusserer Blitzschutz, Fachperson für Brandmeldeanlagen, Fachperson für Wasserlöschanlagen)
3. Die Anträge der Kandidaten, die nur die Bedingung b) erfüllen, müssen zusammen mit den Empfehlungen von zwei VBSF Mitgliedern eingereicht werden, die nicht aus demselben Unternehmen stammen.
Mitgliedergebühren
Aktivmitglied: | CHF 130.-/Jahr |
Altmeister: | CHF 35.-/Jahr |
Mitglied 2. Sektion: | CHF 30.-/Jahr |
Aufnahmegesuch
Wer sich für die Mitgliedschaft interessiert und die unter Aufnahmebedingungen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, kann sich direkt via Internet um die Mitgliedschaft bewerben und das Aufnahmegesuch ausfüllen.
Du kannst die Sektion auswählen, zu welcher du möchtest. Es ist nicht vom Wohn oder Arbeitsort abhängig.
Aufnahmegesuche werden durch die betreffende Sektion in der Regel innerhalb von zwei Monaten behandelt.